XStore theme
1. Potentielle Antragsteller (Kitas, Grundschulen, Jugendhilfeeinrichtungen, gemeinnützige Organisationen etc.) werden informiert.
2. Eltern der betreffenden Kinder werden auf geeignete Weise (mündliche, Ausgabe/ Aushang von Flyer etc.) durch die jeweiligen potenziellen Antragsteller informiert.
3. Die Eltern können bei den jeweiligen Einrichtungen einen Antrag auf einen Schulranzen stellen. Die Einrichtung prüft die Bedürftigkeit der Antragsteller im Sinne von § 53 AO und erstellt eine Liste über den Bedarf an Schulranzen.
4. Die Antragsteller schicken uns bis zum 30. April 2023 das ausgefüllte Antragsformular zu.
5. Eine Zusage zur Bedarfserfüllung und weitere Informationen zum Ablauf, wie zB der Abholung, teilen wir den Antragstellern ab dem 10. Mai 2023 mit. Die gesamte Logistik sowie die Abholung, wird rechtzeitig vor dem Beginn der Sommerferien 2023 in einer oder mehreren Hallen in Hamburg erfolgen. Die Schulranzen werden in Absprache durch die jeweiligen Antragsteller abgeholt und an die Eltern der Kinder, bzw. in Ausnahmefällen an die Kinder selbst weitergegeben.