Keine Spendenbeträge im Spendenkorb.
Wir sind eine junge Stiftung und haben sehr viel vor. Wir glauben fest daran, dass wir gemeinsam Großes erreichen und tausenden von Kindern eine schönere Kindheit ermöglichen können.
Wir sind der Überzeugung, dass eine unbeschwerte Kindheit den Grundstein für ein glückliches und erfülltes Leben legt. Wir freuen uns sehr, dass Ihr uns auf diesem Weg begleitet.
Antragsberechtigt sind nur Schulen, Kitas, anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe und gemeinnützige Organisationen aus Hamburg!
Hiermit beantrage ich (Antragsteller), für die von mir vertretene Einrichtung, (Schule, Kita, gemeinnützige Einrichtung oder anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe),die angegebene Anzahl an Schulranzen. Ich stimme zu, dass meine Einrichtung die beantragten Schulranzen selbst abholen und zweckgebunden an bedürftige Kinder verschenken wird.
Die „Bedürftigkeit“ wurde von dem Antragsteller bzw. der Einrichtung geprüft, für korrekt befunden und kann auf Nachfrage entsprechend nachgewiesen werden.
Bedürftigkeit ergibt sich, wenn jemand seinen Bedarf, also das Maß der erforderlichen Anschaffung (einen Schulranzen), nicht mit eigenen Mitteln decken kann. Grundsätzlich gilt als Nachweis Arbeitslosengeld II / Bürgergeld, Sozialgeld nach dem SGB II, Leistungen nach dem SGB XII, BuT-Berechtigung und Sonderfälle, wie z. B. Asylbewerber-/berechtigte (gemäß Asylbewerberleistungsgesetz) oder andere akute Notfälle, die nur die betreuende Einrichtung als Antragsteller beurteilen kann.
Bei einer Zusage wird meine Einrichtung die beantragten Schulranzen gesammelt abholen.
Die Schulranzen werden, soweit möglich und sinnvoll, so verteilt, dass die Kinder zu keiner Zeit erfahren, dass es sich um eine Spende handelt.
Ein Weiterverkauf oder die Weitergabe der beantragten Schulranzen an unberechtigte Personen/Institutionen ist in jeglicher Art und Weise untersagt und führt zu rechtlichen Schritten. Dies teile ich / teilen wir der Mutter / dem Vater / den Eltern / den Betreuern / etc. bei der Aushändigung der Schulranzen mit. Schulranzen, die nicht benötigt werden, bleiben in unserem Besitz und müssen zurückgegeben werden. Das Abschicken des Antrags ist noch keine Zusage zur Bedarfserfüllung. Nach Beendigung der Anmeldefrist erhalte ich eine Rückmeldung.